Doch Vorsicht, ein paar Ameisen, ein Stromausfall oder ein gewisser Lärmpegel im Hotel rechtfertigen noch lange keine Reisepreisminderung. „Bloße Unannehmlichkeitenwie ein Ausfall der Klimaanlage für eine Nacht oder die späte nächtliche Ruhe in südlichen Ländern stellen keine Reisemängel dar. Sie müssen hingenommen werden“, erklärt Ronald Schmid, Professor für Reiserecht an der TU Dresden.
Erst wenn das Hotel bzw. andere Reiseleistungen maßgeblich von der eigentlich gebuchten Reise abweichen, können Urlauber Geld zurück fordern. Doch das hört sich einfacher an als es tatsächlich ist. Denn wer falsch vorgeht, bekommt keinen Cent vom Veranstalter zurück. Der wichtigste Schritt überhaupt: „Man muss auf jeden Fall schon vor Ort die Reiseleitung informieren und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen“, erklärt Schmid. „Je nach Erheblichkeit liegt diese zwischen ein bis drei Tagen“. Zur Sicherheit empfiehlt der Jurist Betroffenen dringend, die Mängel mit Fotos und Video zu dokumentieren und auch Personen zu finden, die später bezeugen können, dass die Mängel bei der Reiseleitung angezeigt wurden. Noch besser: „Die Mängelanzeige schriftlich von der Reiseleitung bestätigen lassen“, so Schmid.
Geld zurückfordern können Urlauber erst dann, wenn der Veranstalter weder die Mängel beseitigt hat noch dem Urlauber eine adäquate Ersatzleistung wie etwa einen Zimmerwechsel oder den Umzug in ein anderes Hotel angeboten hat. Aber auch hier ist richtiges Handeln gefragt: „Man muss innerhalb von vier Wochen nach Reiserückkehr beim Reiseveranstalter – nicht im Reisebüro! – seine Ansprüche schriftlich geltend machen. Am besten per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein!“, erklärt Schmid.
Mangel
| Minderung
| Urteil
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Flug:
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Vorverlegung des Rückflugs um einen Tag, so dass die Nachtruhe entfällt
| 150 Prozent des Tagesreisepreises
| AG Hamburg, Az: 318c C 128/00, RRa 2001, 5
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Ankunft erst am zweiten bzw. dritten Reisetag
| 100 Prozent des Tagesreisepreises pro ausgefallenem Urlaubstag
| AG Berlin-Schöneberg, Az: 11 C 581/01; NJW-RR 2002, 1284
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Rückflug ein bis drei Tage später
| 100 Prozent des Tagesreisepreises je verlängertem Tag
| AG Kleve, Az: 3 C 458/00, ADAJUR-Dok. Nr. 44816
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Gepäck:
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Gepäckauslieferung vier Tage nach Ankunft am Urlaubsort
| 35 Prozent des Tagesreisepreises
| LG Frankfurt,Az: 2-24 S 15/09, RRa 2010, 26
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Hotel:
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Hotel nicht fertig: Baulärm, Restaurants geschlossen, Essen in der Strandbar, Pools nicht fertig, Bauschutt am Strand
| 75 Prozent des Reisepreises
| AG Hannover, Az: 531 C 3416/00, ADAJUR-Dok. Nr. 43129
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Das Hotel befindet sich noch im Bau in allen Bereichen – auch am Strand, Baulärm von 7-18 Uhr
| 50 Prozent des Reisepreises
| LG Frankfurt,Az: 2-24 S 61/10, RRa 2011, 64
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Offene, ungesicherte Stromkabel im Hotelgebäude
| 5 Prozent des Reisepreises
| AG Düsseldorf, Az: 30 C 16059/04, Beckers 2005, 08785
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Unterkunft auf einem Tauchboot statt einem Hotel auf einer Malediven-Insel
| 100 Prozent des Reisepreises
| OLG Frankfurt a.M., Az: 16 U 118/97, NJW-RR 1999, 202
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Ersatzhotel verfügt über keinen Badestrand, obwohl ein Strandhotel gebucht war
| 60 Prozent des Reisepreises
| OLG Frankfurt a.M., Az: 16 U 118/97, NJW-RR 1999, 202
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Unterbringung in einer Jugendherberge statt eines Hotels oder eines Appartements
| 20 Prozent des Reisepreises
| LG Arnsberg, Az: 5 S 115/06, BeckRS 2007, 05594
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Umzug in ein anderes Hotel
| 50-100 des Tagesreisepreises für den Umzugstag
| AG Bad Homburg, Az: 2 C 190/03, RRa 2005, 127
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Zu kleines Zimmer
| 20 Prozent
| AG Duisburg, Az: 51 C 3908/05, RRa 2006, 118
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Verschmutztes Gemeinschaftsbad und –toilette statt separatem Badezimmer
| 100 Prozent des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag
| AG Bielefeld, Az: 42 C 1027/99, ADAJUR-Dok. Nr. 43866
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Fehlendes Warmwasser
| 5 Prozent des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag
| LG Duisburg, Az: 12 S 80/04, BeckRS 2006, 06678
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Weiche und durchgelegene Hotelmatratzen, die zu erheblichen Rückenschmerzen führen
| 25 Prozent des Reisepreises
| AG Hamburg, Az: 22 A 23/01, MDR 2002, 389
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Defekte Toilette
| 15 Prozent des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag
| AG Bad Homburg, Az: 2 C 1390/03, RRa 2005, 127
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Zerschlissene Möbelstücke, klappriges Bett
| 5 Prozent des Reisepreises
| AG Kleve, Az: 35 C 1387/99, RRa 2001, 210
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Verdrecktes, mit Ameisen befallenes Zimmer
| 30 Prozent des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag
| LG Köln, Az: 10 S 85/01, RRa 2001, 180
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Zimmer nicht gereinigt am Ankunftstag
| 15 Prozent des Tagesreisepreises
| AG Duisburg, Az: 73 C 4280/04, RRa 2005, 128
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Schmutzige bzw. nicht vorhandene Bettwäsche
| 10 Prozent
| AG Hamburg, Az: 4 C 476/02, RRa 2005, 217
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Klimaanlage funktioniert nicht oder ist nicht eingeschaltet bei hohen Temperaturwerten
| 15-20 Prozent des Reisepreises
| AG Neuwied, Az: 4 C 1322/03, ADAJUR-Dok. Nr. 57045
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