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A) Erhöhung der Wirksamkeit, öffentlichen Wahrnehmung und Wirkung der GSVP
Zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat der Europäische Rat eine Aussprache über das Thema Verteidigung geführt. Dabei hat er vorrangige Maßnahmen für eine engere Zusammenarbeit festgelegt. Vor dieser Aussprache hat ein Treffen mit dem NATO-Generalsekretär stattgefunden. Dieser erläuterte seine Einschätzung der gegenwärtigen und künftigen Sicherheitsherausforderungen und begrüßte die fortgesetzten Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten und die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen als mit der NATO vereinbar und für diese nützlich. Der Europäische Rat begrüßte die vom Rat erzielte allgemeine Ausrichtung zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus, der einen Eckstein der Bankenunion darstellen wird. Der Europäische Rat prüfte die Wirtschaftslage und die Fortschritte bei der Umsetzung des Pakts für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Er legte zudem die Hauptmerkmale der Partnerschaften für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf die Förderung von Strukturreformen fest, damit die Beratungen bis Oktober 2014 abgeschlossen werden können. I. GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
1. Verteidigung ist wichtig. Eine wirksame Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik trägt zur Erhöhung der Sicherheit der europäischen Bürger bei und leistet einen Beitrag zu Frieden und Stabilität in unserer Nachbarschaft und in der Welt. Doch das strategische und geopolitische Umfeld Europas entwickelt sich rasch weiter. Die Verteidigungshaushalte in Europa sind begrenzt, was die Möglichkeiten einschränkt, militärische Fähigkeiten zu entwickeln, zu verlegen und im Einsatz zu halten. Fragmentierte europäische Verteidigungsmärkte gefährden die Tragfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie.
2. Als Reaktion auf diese Herausforderungen müssen die Union und ihre Mitgliedstaaten mehr Verantwortung übernehmen, wenn sie mittels der GSVP gemeinsam mit ihren wichtigsten Partnern wie den Vereinten Nationen und der NATO einen Beitrag zur Bewahrung von Frieden und Sicherheit leisten wollen. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) wird sich in vollständiger Komplementarität mit der NATO im vereinbarten Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und der NATO und unter Achtung der jeweiligen Entscheidungsautonomie und Verfahren weiterentwickeln. Hierfür müssen die erforderlichen Mittel vorhanden sein, und es muss ein ausreichendes Investitionsniveau aufrechterhalten werden. Heute bekennt sich der Europäische Rat nachdrücklich zur weiteren Entwicklung einer glaubwürdigen und wirksamen GSVP, und zwar im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon und den Möglichkeiten, die dieser Vertrag bietet. Der Europäische Rat ruft die Mitgliedstaaten auf, die Verteidigungszusammenarbeit zu vertiefen, indem sie die Fähigkeit zur Durchführung von Missionen und Operationen verbessern und Synergien im vollen Umfang nutzen, um die Entwicklung und die Verfügbarkeit der erforderlichen zivilen und militärischen Fähigkeiten zu verbessern, was durch eine stärker integrierte, tragfähigere, innovativere und wettbewerbsfähigere technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) unterstützt werden sollte. Dies wird auch für Wachstum, Beschäftigung und Innovation in der europäischen Industrie im Allgemeinen von Vorteil sein.
3. Als Reaktion auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2012 haben die Kommission, die Hohe Vertreterin, die Europäische Verteidigungsagentur und die Mitgliedstaaten umfangreiche Maßnahmen eingeleitet. Der Rat hat am 25. November 2013 substanzielle Schlussfolgerungen angenommen, die der Europäische Rat billigt.
4. Auf dieser Grundlage hat der Europäische Rat eine Reihe von prioritären Maßnahmen bestimmt, die sich auf drei Schwerpunkte konzentrieren: Erhöhung der Wirksamkeit, öffentlichen Wahrnehmung und Wirkung der GSVP, Intensivierung der Fähigkeitenentwicklung und Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie.
a) Erhöhung der Wirksamkeit, öffentlichen Wahrnehmung und Wirkung der GSVP
5. In den letzten Jahren wurden in einer Reihe von Bereichen mit GSVP-Bezug Fortschritte erzielt. Die zahlreichen zivilen und militärischen Krisenbewältigungsmissionen und ‑operationen überall auf der Welt sind ein konkreter Ausdruck des Engagements der EU für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit. Im Rahmen der GSVP hat die Union gegenwärtig über 7000 Personen in zwölf zivilen Missionen und vier militärischen Operationen im Einsatz. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten können im internationalen Kontext ihre einzigartige Fähigkeit einbringen, verschiedene politische Maßnahmen und Instrumente – die sich vom Bereich der Diplomatie über Sicherheit und Verteidigung bis hin zu Finanzen, Handel, Entwicklung und Justiz erstrecken – in kohärenter Weise zu kombinieren. Die weitere Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit dieses umfassenden Ansatzes der EU, auch seiner Anwendung auf die EU-Krisenbewältigung, stellt eine Priorität dar. In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat die Vorlage der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin.
6. Die Union bekennt sich weiter uneingeschränkt zu einer engen Zusammenarbeit mit ihren weltweiten, transatlantischen und regionalen Partnern. Diese Zusammenarbeit sollte im Geiste der gegenseitigen Stärkung und Ergänzung weiter ausgebaut werden.
7. Der Europäische Rat betont, wie wichtig es ist, Partnerländer und regionale Organisationen durch die Bereitstellung von Schulungen, Beratung, Ausrüstung und gegebenenfalls Ressourcen zu unterstützen, so dass sie zunehmend selbst in der Lage sind, Krisen vorzubeugen oder sie zu bewältigen. Der Europäische Rat ersucht die Mitgliedstaaten, die Hohe Vertreterin und die Kommission, für größtmögliche Kohärenz zwischen den diesbezüglichen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zu sorgen.
8. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, die richtigen zivilen und militärischen Mittel rasch und wirksam zu planen und zu verlegen. Der Europäische Rat hebt die Notwendigkeit hervor, die Krisenreaktionsfähigkeiten der EU zu verbessern, einschließlich durch EU-Gefechtsverbände mit verbesserter Flexibilität und Verlegefähigkeit, sofern die Mitgliedstaaten einen entsprechenden Beschluss fassen.Die finanziellen Aspekte der EU-Missionen und Operationen sollten auf der Grundlage eines Berichts der Hohen Vertreterin zügig geprüft werden, unter anderem auch im Kontext der Überprüfung des ATHENA‑Mechanismus, damit das System für ihre Finanzierung verbessert werden kann. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, die Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die Verfahren und Vorschriften für zivile EU-Missionen mehr Flexibilität und eine raschere Entsendung von zivilen Missionen ermöglichen.
9. Ständig entstehen neue sicherheitspolitische Herausforderungen. Die interne und die externe Dimension der Sicherheit Europas sind immer enger miteinander verknüpft. Um die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, unter Wahrung der Kohärenz mit den Bemühungen der NATO zu reagieren, fordert der Europäische Rat,
· 2014 auf der Grundlage eines Vorschlags der Hohen Vertreterin in Zusammenarbeit mit der Kommission und der Europäischen Verteidigungsagentur einen EU-Politikrahmen für die Cyberabwehr festzulegen; · bis Juni 2014 auf der Grundlage einer gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin und unter Berücksichtigung der Standpunkte der Mitgliedstaaten eine EU-Strategie für maritime Sicherheit sowie anschließend Aktionspläne auszuarbeiten, damit auf maritime Herausforderungen reagiert werden kann; · Synergien zwischen den Akteuren der GSVP und des Bereichs Freiheit, Sicherheit und Recht zu verstärken, um Querschnittsfragen wie illegale Migration, organisierte Kriminalität und Terrorismus anzugehen; · die Unterstützung im Rahmen der GSVP für Drittstaaten und Regionen voranzubringen, um ihnen bei der Verbesserung des Grenzmanagements zu helfen; · die Zusammenarbeit weiter zu verstärken, um Herausforderungen im Bereich der Energiesicherheit anzugehen.
Der Europäische Rat ersucht die Hohe Vertreterin, in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die Auswirkungen der Veränderungen im globalen Umfeld zu bewerten und nach Beratungen mit den Mitgliedstaaten dem Rat im Laufe des Jahres 2015 über die Herausforderungen und Chancen, die sich für die EU ergeben, Bericht zu erstatten.
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