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C) Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie



 

16. Europa braucht eine stärker integrierte, tragfähigere, innovativere und wettbewerbsfähigere technologische und industrielle Verteidigungsbasis (EDTIB), um Verteidigungsfähigkeiten entwickeln und erhalten zu können. Dies kann außerdem seine strategische Eigenständigkeit und seine Fähigkeit, gemeinsam mit Partnern zu handeln, stärken. Die EDTIB sollte ausge­baut werden, um die operative Wirksamkeit und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, während es gleichzeitig gilt, die globale Wettbewerbsfähigkeit zu wahren und Beschäftigung, Innovation und Wachstum EU-weit zu fördern. Die diesbezüglichen Anstrengungen sollten unter Einbeziehung aller Akteure – mit Möglichkeiten für die Verteidigungsindustrie in der EU – und auf ausgewogene Weise sowie unter vollständiger Einhaltung des EU-Rechts unter­nommen werden. Der Europäische Rat betont, dass die als wesentlich für die Zukunft der europäischen Verteidigungsindustrie erachteten Qualifikationen weiterentwickelt werden müssen.

 


17. Ein gut funktionierender Verteidigungsmarkt, der durch Offenheit, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie Transparenz für alle europäischen Anbieter gekennzeichnet ist, ist von entscheidender Bedeutung. Der Europäische Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidi­gungs- und Sicherheitssektor". Er nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, in enger Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin und der Europäischen Verteidigungsagentur einen Umsetzungsfahrplan auszuarbeiten. Er betont außerdem, wie wichtig es ist, dass die beiden verteidigungsspezifischen Richtlinien aus dem Jahr 2009 vollständig und ordnungs­gemäß umgesetzt und angewendet werden, unter anderem im Hinblick darauf, den Markt für Unterauftragnehmer aus ganz Europa zu öffnen, größenbedingte Kostenvorteile zu erzielen und einen besseren Verkehr der Verteidigungsgüter zu ermöglichen.

 

Forschung – Güter mit doppeltem Verwendungszweck

 

18. Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie auf lange Sicht sicher­zustellen und zu garantieren, dass die notwendigen modernen Fähigkeiten verfügbar sind, ist es von wesentlicher Bedeutung, das Fachwissen auf dem Gebiet der Verteidigungsforschung und ‑technologie, insbesondere für den Bereich kritischer Verteidigungstechnologien, auf­rechtzuerhalten. Der Europäische Rat ersucht die Mitgliedstaaten, ihre Investitionen in koope­rative Forschungsprogramme und insbesondere die kooperativen Investitionen zu erhöhen und für größtmögliche Synergien zwischen nationalen und EU-Forschungsvorhaben zu sorgen. Die zivile Forschung und die Verteidigungsforschung verstärken einander, auch auf den Gebieten Schlüsseltechnologien und Energieeffizienztechnologie. Der Europäische Rat begrüßt deshalb die Absicht der Kommission, zu evaluieren, wie die unter dem Programm "Horizont 2020" erzielten Ergebnisse auch für die industriellen Fähigkeiten im Sicherheits- und Verteidigungssektor nutzbar gemacht werden könnten. Er ersucht die Kommission und die Europäische Verteidigungsagentur, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um Vorschläge auszuarbeiten, wie die Dual-Use-Forschung noch stärker angekurbelt werden kann. Eine vorbereitende Maßnahme für im GSVP-Kontext betriebene Forschung wird auf den Weg gebracht; dabei sollen Synergien mit nationalen Forschungsprogrammen angestrebt werden, wo immer dies möglich ist.

 


Zertifizierung und Normung

19. Die Ausarbeitung von Normen und Zertifizierungsverfahren für Verteidigungsgüter bewirkt Kostenersparnisse, eine Vereinheitlichung der Nachfrage sowie eine Verbesserung der Interoperabilität. Die Europäische Verteidigungsagentur und die Kommission werden bis Mitte 2014 einen Fahrplan für die Entwicklung von Normen für die Verteidigungsindustrie erstellen, ohne dabei bestehende Normen, insbesondere NATO-Normen, zu duplizieren. Die Europäische Verteidigungsagentur wird außerdem in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten Optionen ausarbeiten, um die Kosten der militärischen Zertifizierung zu senken, einschließlich durch eine verbesserte gegenseitige Anerkennung zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die Agentur sollte dem Rat zu beiden Punkten bis Mitte 2014 Bericht erstatten.

 

KMU

20. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ein wichtiger Bestandteil der Lieferkette des Verteidigungssektors, eine Innovationsquelle und Grundvoraussetzung für Wettbewerbs­fähigkeit. Der Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung eines grenzüberschreitenden Marktzugangs für KMU und hebt hervor, dass sämtliche Möglichkeiten, die das EU-Recht in Bezug auf die Vergabe von Unteraufträgen und die generelle Vergabe von Verbringungs­genehmigungen bietet, ausgeschöpft werden sollten, und ersucht die Kommission, die Mög­lichkeiten für zusätzliche Maßnahmen zu prüfen, um die Lieferketten für KMU aus allen Mit­gliedstaaten zu öffnen. Der Förderung regionaler KMU-Netze und strategischer Cluster kommt ebenfalls entscheidende Bedeutung zu. Der Europäische Rat begrüßt deshalb die Vor­schläge der Kommission, den KMU einen besseren Zugang zu den Märkten des Verteidi­gungs- und des Sicherheitssektors zu ermöglichen und Anreize für eine stärkere Einbindung der KMU in künftige EU-Finanzierungsprogramme zu schaffen.

 


Versorgungssicherheit

 

21. Der Europäische Rat hebt hervor, wie wichtig Regelungen zur Versorgungssicherheit nicht nur für die Entwicklung einer langfristigen Planung und Zusammenarbeit, sondern auch für das Funktionieren des Binnenmarkts für Verteidigungsgüter sind. Er begrüßt, dass die Euro­päische Verteidigungsagentur vor kurzem eine verbesserte Rahmenübereinkunft zur Versor­gungssicherheit angenommen hat, und ersucht die Kommission, mit den Mitgliedstaaten und in Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin und der Europäischen Verteidigungsagentur einen Fahrplan für eine umfassende EU-weite Regelung zur Versorgungssicherheit zu erstel­len, die dem globalen Charakter entscheidender Lieferketten Rechnung trägt.

 

D) Ausblick

22. Der Europäische Rat ersucht den Rat, die Kommission, die Hohe Vertreterin, die Europäische Verteidigungsagentur und die Mitgliedstaaten, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich ent­schlossene und nachprüfbare Maßnahmen zu ergreifen, um die vorstehenden Leitlinien umzu­setzen. Der Europäische Rat wird im Juni 2015 eine Bewertung der tatsächlichen Fortschritte in allen Punkten vornehmen und auf der Grundlage eines Berichts des Rates, der sich auf Angaben der Kommission, der Hohen Vertreterin und der Europäischen Verteidigungsagentur stützt, weitere Handlungsempfehlungen aussprechen.

 


II. WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK

23. Der Europäische Rat begrüßt den Jahreswachstumsbericht 2014 und den Warnmechanismus-Bericht, die beide von der Kommission vorgelegt wurden. Er stellt fest, dass die wirtschaft­liche Erholung zwar nach wie vor zaghaft, ungleichmäßig und fragil ist, dass sich für die wirt­schaftlichen Aussichten jedoch allmählich eine positivere Tendenz abzeichnet. Die differen­zierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung, die Beseitigung der internen Ungleichgewichte und die Bilanzbereinigung der Banken kommen weiter voran. Die Arbeitslosenzahlen haben sich stabilisiert, wenn auch auf unannehmbar hohem Niveau. Die konsequente und zielstrebige Durchführung der vereinbarten politischen Maßnahmen wird der wirtschaftlichen Erholung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze 2014 und 2015 förderlich sein.

 

24. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Union werden weiterhin – im Einklang mit den im Jahreswachstumsbericht festgelegten fünf vorrangigen Zielen – entschlossene Maßnahmen zur Förderung von nachhaltigem Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit ergreifen.

 


25. Im Jahreswachstumsbericht werden Bereiche benannt, in denen nach wie vor große Probleme bestehen und weitere Fortschritte erforderlich sind. Besonderes Augenmerk sollte darauf gerichtet werden, das Funktionieren des Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen zu verbessern und auf diesem Markt für mehr Flexibilität zu sorgen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und die Bilanzbereinigung der Banken weiter fortzusetzen, um der Finanzmarktfragmentierung entgegenzuwirken und die normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen. Vorrangig gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen – insbeson­dere die Jugendarbeitslosigkeit, auch durch die vollständige Umsetzung der Jugendgarantie – sowie die das Funktionieren des Arbeitsmarkts betreffenden Reformen weiterzuverfolgen.

 

Die Maßnahmen sollten insbesondere auf Folgendes abzielen:

– verstärkte steuerliche und andere Anreize für die Schaffung neuer Arbeitsplätze, ein­schließlich der steuerlichen Entlastung des Faktors Arbeit;

– Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Erhöhung der Erwerbsquote, Intensivierung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen und weitere Modernisierung der Schul- und Berufsbildungssys­teme, einschließlich des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung;

– Anpassung der Entwicklung der Arbeitskosten an die Produktivitätssteigerung;

– Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage;

– Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte.

Innovationsfördernden und produktivitätssteigernden Maßnahmen kommt nach wie vor ent­scheidende Bedeutung zu.



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