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Umsetzung des Pakts für Wachstum und Beschäftigung
26. Der im Juni 2012 vereinbarte Pakt für Wachstum und Beschäftigung ist und bleibt eines der wichtigsten Instrumente der EU zur Wiederankurbelung von Wachstum, Investitionen und Beschäftigung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Die Umsetzung des Pakts ist nach wie vor der wichtigste Faktor für die Verwirklichung dieser Ziele. In vielen Bereichen sind erhebliche Fortschritte erzielt worden, doch sollten auch weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass das Potenzial des Pakts in vollem Umfang ausgeschöpft wird. Dies sollte regelmäßig vom Rat überprüft werden. Der Europäische Rat begrüßt außerdem die Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 und der zugehörigen Finanzprogramme, die der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 dienen sollen.
Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bleibt ein Kernziel der Strategie der EU zur Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. In diesem Zusammenhang appelliert der Europäische Rat an alle Mitgliedstaaten, die bislang noch keine Umsetzungspläne für Ausbildungsgarantien für Jugendliche vorgelegt haben, dies unverzüglich zu tun. Er erinnert an seine Zusage, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche ab Januar 2014 in vollem Umfang greifen kann.
Die Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft, insbesondere an KMU, bleibt eine der Prioritäten. Der Europäische Rat begrüßt, dass die Kapitalaufstockung der EIB umgesetzt wurde, wodurch die Bank in der Lage ist, ihre Kreditvergabe in der EU um 38 % auf 62 Mrd. EUR dieses Jahr zu verstärken. Er begrüßt ferner, dass die EIB-Gruppe 2013 eine Unterstützung in Höhe von 23,1 Mrd. EUR für KMU und mittelgroße Unternehmen in der EU der 28 geleistet hat. Im Einklang mit seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2013 fordert der Europäische Rat erneut dazu auf, im Januar 2014 die KMU-Initiative einzuleiten, während gleichzeitig an der Weiterentwicklung von Instrumenten für die Zukunft gearbeitet werden sollte. Er ruft die Mitgliedstaaten, die an der KMU-Initiative beteiligt sind, auf, die Kommission und die EIB bis Ende des Jahres über ihre jeweiligen Beiträge zu informieren. Vor diesem Hintergrund begrüßt er, dass die EIB dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) ein neues Mandat von bis zu 4 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt hat, und ersucht die Kommission und die EIB, die Kapazitäten des EIF durch Erhöhung seines Kapitals noch weiter zu stärken, wobei anzustreben wäre, dass bis Mai 2014 eine abschließende Einigung erreicht wird.
Der Europäische Rat ruft insbesondere im Hinblick auf eine rasche Annahme der noch ausstehenden Rechtsvorschriften im Rahmen der Binnenmarktakten I und II und eine rasche Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen zu verstärkten Anstrengungen auf. Er ruft speziell die beiden Gesetzgeber auf, rasch zu einer Einigung über die letzten beiden im Rahmen der Binnenmarktakte I noch ausstehenden Gesetzgebungsvorschläge ("Entsendung von Arbeitnehmern" und "elektronischer Identitätsnachweis") zu gelangen.
Der Europäische Rat fordert ferner weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Regelungsaufwands durch Umsetzung und Weiterentwicklung des REFIT‑Programms und erwartet, dass auf seiner Junitagung weitere diesbezügliche Schritte vereinbart werden. Er wird jährlich im Rahmen des Europäischen Semesters auf diese Frage zurückkommen.
27. Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom Mai 2013 fordert der Europäische Rat weltweit und auf EU-Ebene weitere Fortschritte insbesondere bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, aggressiver Steuerplanung, Gewinnkürzung und ‑verlagerung (BEPS) sowie Geldwäsche. Der Europäische Rat begrüßt die Arbeit, die von der OECD und anderen internationalen Foren geleistet wird, um die schwierige Aufgabe der Besteuerung anzugehen und die Steuersysteme gerechter und effizienter zu gestalten; er begrüßt insbesondere die Ausarbeitung globaler Standards für den automatischen Informationsaustausch, um gleiche Bedingungen zu schaffen. Ausgehend von der dynamischen Entwicklung zugunsten einer größeren Transparenz in Steuerfragen ersucht der Europäische Rat den Rat, Anfang 2014 zu einer einmütigen politischen Einigung über die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung zu gelangen. Er ruft dazu auf, die Verhandlungen mit europäischen Drittländern zu beschleunigen, und ersucht die Kommission, ihm für seine Tagung im März 2014 einen Fortschrittsbericht vorzulegen. Vor diesem Hintergrund soll die überarbeitete Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen bis März 2014 angenommen werden. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von dem Bericht des Rates an den Europäischen Rat zu Steuerfragen und begrüßt die Einsetzung der hochrangigen Expertengruppe "Besteuerung der digitalen Wirtschaft" durch die Kommission; ferner ersucht er die Kommission, unter Berücksichtigung der Arbeit der OECD wirksame Lösungen vorzuschlagen, die mit dem Funktionieren des Binnenmarkts vereinbar sind, und dem Rat so bald wie möglich Bericht zu erstatten. Außerdem sollten rasch Fortschritte im Hinblick auf eine Einigung über die Änderung der Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem von Mutter- und Tochtergesellschaften erzielt werden.
Der Europäische Rat fordert weitere Fortschritte bezüglich der Offenlegung von Nichtfinanzinformationen durch große Konzerne. III. WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION 28. Seit der Vorlage des Berichts "Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion" im Dezember 2012 sind die Arbeiten zu den wesentlichen Bausteinen für die Verstärkung der Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vorangekommen. Der Europäische Rat hat sich in seinen Beratungen vorrangig mit der Banken‑ und Wirtschaftsunion befasst. Dieser Prozess baut auf dem institutionellen Rahmen der EU auf, wobei die Integrität des Binnenmarkts uneingeschränkt gewahrt und gleichzeitig sichergestellt wird, dass für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Bedingungen gelten. Der Prozess wird offen und transparent gegenüber denjenigen Mitgliedstaaten sein, deren Währung nicht der Euro ist. Bankenunion 29. Der Europäische Rat begrüßt die abschließende Einigung zwischen den Gesetzgebern über die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme und die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken. Er begrüßt ferner die vom Rat erzielte allgemeine Ausrichtung und die spezifischen Schlussfolgerungen des Rates zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Zusammen mit dem bereits angenommenen einheitlichen Aufsichtsmechanismus wird der einheitliche Abwicklungsmechanismus einen entscheidenden Schritt zur Vollendung der Bankenunion darstellen. Der Europäische Rat ruft die Gesetzgeber dazu auf, den einheitlichen Abwicklungsmechanismus noch vor Ende der derzeitigen Legislaturperiode anzunehmen.
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